SchülerInnen mit Migrationshintergrund verfügen mit Ihren Kenntnissen in der Herkunftssprache über
Kompetenzen, die wir durch die Einführung von staatlichen Unterrichtsangeboten anerkennen, wertschätzen und fördern wollen.
Eine hohe schriftliche und mündliche Kompetenz in der Muttersprache stellt die Basis für einen erfolgreichen Erwerb der Zweitsprache und Bildungssprache Deutsch sowie für das Erlernen von
weiteren Fremdsprachen dar. Der Herkunftssprachliche Unterricht stärkt damit die individuelle, aber auch die gesellschaftliche Mehrsprachigkeit und eröffnet Chancen für eine höhere
berufliche Qualifikation.
Seit Beginn des 2. Halbjahres 2018/2019 untersteht der Herkunftssprachliche Unterricht der Fach- und Dienstaufsicht des Ministeriums für Bildung und Kultur (MBK) und wird an
Schwerpunktstandorten als freiwilliges Angebot erteilt.
Unter diesen Standorten befindet sich auch unsere Schule,
die Offene Ganztagsgrundschule Weyersberg.
Wer kann diesen Unterricht besuchen?
Alle SchülerInnen mit Migrationshintergrund aus arabischen Ländern haben das Recht, diesen Unterricht zu besuchen.
Muss man sich anmelden?
Ja, diejenigen, die am Unterricht teilnehmen möchten, müssen sich im Voraus in Abstimmung mit der Schulleitung und der Lehrkraft anmelden, weil die Anzahl der Plätze in der Lerngruppe
begrenzt ist.